Poison Center Notification - Sie sind als verantwortliche Person bei einem Hersteller, Importeur, Kunden und/oder Händler für gefährliche Gemische in Europa tätig und haben noch nicht Ihre harmonisierte Meldung gemäß der Anhang VIII der EG Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gemacht? 

Während der Übergangsfrist müssen alle bereits national gemeldeten gefährlichen Gemische bis zum 1. Januar 2025 neu eingereicht werden, da keine automatisierte Datenübermittelung aus den nationalen Systemen in das harmonisierte Format geplant ist. 
Daher sind Sie jetzt gefragt möglichst zeitnah diesen Prozess zu beginnen, da es im Zuge der harmonisierten Meldung an die Giftnotrufzentralen (Poison Center Notification - PCN) zu einer Aktualisierung der Meldung als solche und eventuell der Produktkennzeichnung kommen kann. Bitte beachten Sie, dass jede Änderung an der Zusammensetzung, der Kennzeichnung oder der Einstufung eines bereits gemeldeten Gemischs, automatisch zu einer PCN in aktueller harmonisierter Form gemäß Anhang VIII CLP-Verordnung EG Nr. 1272/2008 führt.

Im Rahmen unseres Webinars, möchten wir Ihnen einen Einblick in die CLP-Verordnung und ein Grundverständnis Ihrer Pflichten gegenüber der Giftnotrufzentrale vermitteln. Außerdem zeigen wir als Unternehmen Intertek Sie ganz praktisch bei der Umsetzung der EG Nr. 1272/2008 mit unseren Dienstleistungen unterstützen können, damit sie gut vorbereitet und ohne Stress diese Übergangsfrist nutzen.

09.07.2024 | 14Uhr CET

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