Die lang erwartete, REACH-ähnliche Verordnung der Türkei (KKDIK) wurde am 23. Juni 2017 vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung (MoEU) im Amtsblatt des Landes veröffentlicht.

Inländische Hersteller und Importeure müssen die Registrierung von Stoffen ab einer Menge von 1 Tonne pro Jahr gemäß den folgenden neuen Fristen einreichen:

•   31. Dezember 2026: Gilt für:
   o   Stoffe, die in Mengen von 1.000 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden;
   o   Stoffe, die in den Kategorien Aquatisch Akut 1 und Aquatisch Chronisch 1 (H400, H410) eingestuft sind, in Mengen von 100        Tonnen oder mehr pro Jahr; und
   o   Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind (Kategorien 1A und 1B), in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr.
•   31. Dezember 2028: Gilt für Stoffe, die in Mengen von 100 bis 1.000 Tonnen pro Jahr in jeder Form hergestellt oder eingeführt werden.
•   31. Dezember 2030: Eine endgültige Frist für Stoffe, die in Mengen von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr in jeglicher Form hergestellt oder eingeführt werden.

In diesem Webinar werden die Aktualisierungen zu KKDIK und dem KKS-Tool vorgestellt, und es wird erläutert, wie Unternehmen vorgehen können, um die Registrierung vor den Fristen abzuschließen oder die Vorregistrierung im Falle eines neuen Geschäfts einzureichen.

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